Sportförderung
Die Förderung des Leistungs- und Breitensports ist nicht nur dem DOSB ein Anliegen. Welche Fördermaßnahmen und -möglichkeiten es gibt, wer von wem wie viel Geld bekommen kann und welchen Bedingungen das Ganze unterliegt, ist auf dieser Seite zusammengefasst.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
(DSEE) hat im Juli 2020 ihre Arbeit in Neustrelitz aufgenommen. Damit gibt es erstmals eine bundesweit tätige Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. Die Gründung der Bundesstiftung selbst ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Lotto Kleinsportgeräte für Sachsen-Anhalt
Der LSB stellt jährlich einen Sammelantrag an Lotto Sachsen-Anhalt mit dem Zweck, die Sportvereine in Sachsen-Anhalt bei der Anschaffung neuer Sportgeräte finanziell zu unterstützen, um somit den Sportbetrieb aufrechterhalten zu können und zu verbessern. Gemeinnützige Vereine, die Mitglied im LSB sind, können eine Zuwendung aus Lotterie-Fördermitteln für die Anschaffung neuer Sportgeräte beantragen. Diese Sportgeräte/-materialien sollen im Verein der direkten Ausübung der jeweiligen Sportart dienen.
Projektförderung aus Lotterie-Fördermitteln
Lotto Sachsen-Anhalt fördert jährlich mit mehreren Millionen Euro gemeinnützige Vorhaben im Land. Jeder gemeinnützige Verein oder Verband in Sachsen-Anhalt kann für ein Vorhaben Lotterie-Fördermittel beantragen. Bislang wurden rund 3.750-mal Sportvereine finanziell unterstützt. Die genauen Bedingungen zur Antragstellung sind auf der Webseite zusammengetragen.
Förderprogramme für Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt, die Bundesregierung und die Europäische Union stellen für die Entwicklung des Landes im Rahmen verschiedener Förderprogramme öffentliche Gelder zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem Vereine und Verbände. In der Förderdatenbank des Bundes sind alle Förderprogramme des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union enthalten. Diese werden ständig aktuell gehalten.
Pauschalförderung
Seit dem 01.01.2013 ist die finanzielle Förderung der als gemeinnützig anerkannten Sportorganisationen mit Sitz im Land Sachsen-Anhalt in einem Gesetz festgeschrieben. Die Förderung nach diesem Gesetz soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine ihren Interessen und Fähigkeiten angemessene sportliche Betätigung ermöglichen und Voraussetzungen für die eigenverantwortliche Tätigkeit der Sportorganisationen sichern und verbessern.
Bildungspaket
Das sogenannte "Bildungs-und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche" unterstützt Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen in vielen Bereichen. Darunter auch für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, welches auch die Mitgliedschaft in einem Sportverein betrifft.
Der Antrag auf Unterstützung kann beim Jobcenter gestellt werden.
Wer Anspruch hat und welche Förderungen es gibt.