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Das Deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Es ist die höchste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports und wird als Leistungsabzeichen für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den motorischen Grundfähigkeiten  Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Aus jeder dieser Disziplingruppen muss eine Übung erfolgreich abgeschlossen werden (Leistungsstufe Bronze). Der Nachweis der Schwimmfertigkeit ist notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens. 

Das Deutsche Sportabzeichen kann von Männern und Frauen sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch im Ausland erworben werden. Voraussetzung ist das erfolgreiche Absolvieren der geforderten Leistungen. Die Verleihung erfolgt durch die Ausstellung einer Urkunde.

Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter und wird an Männer und Frauen verliehen, die in einem Kalenderjahr (01.01.-31.12.) die Leistungsanforderungen erfüllt haben. Pro Kalenderjahr kann es einmal erworben und beurkundet werden. 

Auch Menschen mit Behinderung können das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Die Bedingungen für Menschen mit Behinderung wurden vom  Deutschen Behindertensportverband (DBS) im Einvernehmen mit dem DOSB festgelegt und sind im  Handbuch „Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung“ beschrieben.

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Sportabzeichen ablegen

Die Prüfungstermine werden von den zuständigen Beauftragten für das Deutsche Sportabzeichen oder von ihnen beauftragten Personen kommuniziert. Abweichend von diesem Grundsatz können Prüfer*innen, die im Besitz eines gültigen Prüferausweises sind, für die auf dem Prüferausweis ausgewiesene Sportart Prüfungen jederzeit und überall in Verbindung mit einem Sportverein oder einer örtlichen Sportorganisation ansetzen und durchführen.

Prüfungen können Sie ablegen: 

Bitte beachten Sie hierzu auch Infos in Ihrer Tageszeitung.

Nach erfolgreicher Prüfung in den vier Gruppen und bei Vorlage des Nachweises der Schwimmfertigkeit bestätigt die zuständige Stelle (ein Sportverein, eine Sportorganisation, SSB/KSB, etc.) durch Unterschrift und/oder Stempelabdruck die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen und nach Möglichkeit die Richtigkeit der Identnummern.

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Weitere Information zum Ablegen des Sportabzeichens gibt es HIER.

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